Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe für den Neuß-Gladbacher Communalweg im Jahre 1856 und dem Stadtrathe vorgelegt, welcher dieselbe einer Prüfung unterzog und in calculo richtig fand. Diese Rechnung schließt ab in Einnahme zu 915 Thlr 5 Sgr 6 Pf in Ausgabe zu 815 Thlr 14 Sgr und ein Bestand zu 99 Thlr 21 Sgr 6 Pf
Seitens des Stadtrathes wurde die Bemerkung gemacht, daß eine Conferenz mit den betheiligten [eingefügt: Gemeinden] wünschenswert erscheine, in welcher in Anbetracht der geringen Einnahme des Weges die Erzielung einer weniger kostspieligen Unterhaltung desselben in Berathung genommen werde.
actum ut supra