Band 49: Eintrag vom  2. Dezember 1850 (Nr. 80)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erhält von einer Mittheilung des Advocat-

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AnwaltesJustizrathFriderichszu Düsseldorf Kennt- niß, welcher gemäß die Klage der Gemeinde gegen den GutsbesitzerFranz Kamperzu Eppinghoven wegen Wieder- herstellung einer zerstörten Erftbrücke im Neuß-Berg- heimer-Communalwegebeim Landgerichte zu Düsseldorf abgewiesen und nicht einmal auf den dem Verklagten definirten Eid erkannt worden sei. In letzterer Bezie- hung sei jedenfalls die Entscheidung unrichtig, weshalb gerathen werde, gegen das Urtheil zu appelliren. Gemeinderath faßte den Beschluß nach Anrathen des städtischen Anwaltes die Berufung einzulegen.

Gleichzeitig bestimmte derselbe die Mitglieder Frings, Hesemann & Derath um im Vereine mit der Verwaltung die zur Fortführung des Prozesses nöthi- gen Data und Aufschlüsse zusammenzustellen, und wenn nöthig, dem die Gemeinde vertretenden Anwalte per- sönlich mündliche Aufklärung zu ertheilen.

A. u. s.