Die mit Prüfung der von Königl. Regierung in dem Rescripte vom 21. Dezember vorigen Jahres angeregten Frage wegen Aufhebung der hiesigen Leih-Anstalt befaßte Commission erstattete der Stadtverordneten-Versammlung heute über ihre Mission Bericht.
Nachdem die Commission diese das allgemeine Interesse, namentlich der arbeitenden Klasse so sehr berührende Frage mehrmals besprochen, hatte die Majorität beschlossen, der Stadtverordneten-Versammlung zu empfehlen, sich für die Beibehaltung der hiesigen Leih-Anstalt auszusprechen.
Zur Begründung dieser Ansicht wurde hervorgehoben,
[Nächste Seite] daß bei Aufhebung der Leih-Anstalt den unbemittelten Einwohnern in unverschuldeten Notfällen wie augenblicklicher Arbeitsmangel, Krankheiten p p die Gelegenheit benommen sei, zu billigen Zinsen Vorschüsse zu ihrer Erhaltung zu erlangen, so daß dieselben alsdann entweder die Unterstützung der Armen-Verwaltung in Anspruch nehmen oder aber, wie dies früher vor dem Bestehen des Leihhauses der Fall war, den Prellereien von Wucherern anheimfallen müßten, welche jetzt offener auftreten würden wie früher, wo die nun fortgefallene Beschränkung des Zinsfußes noch bestand. Auch könne die betreffende Arbeiterklasse bei andere Darlehns-Kassen keine Aushülfe in Anspruch nehmen, da die von ihnen geforderten Anleihen ihrer Geringfügigkeit wegen und ihre Pfand-Objecte, Mobilar [p=usw] sich nicht zu Geschäften mit jenen Kassen eignen. In Ansehung der Bemerkung Königl. Regierung, daß jeder, welcher einer Hülfe wirklich werth ist, solche finde, ohne die durch Neben-Erhebungen gesteigerten Zinsen der Leihhäuser zahlen zu müssen und zuletzt die vorgepfändete Habe dennoch unter den Hammer gebracht zu sehen, führt die Majorität der Commission noch an, daß bei der hiesigen Leih-Anstalt außer den Zinsen keinerlei Nebengebühren erhoben werden und daß hier von 31092 Pfändern, welche im Jahre 1867 eingelegt worden, nur 912 verkauft worden sind.Von anderer Seite, der Minorität der Commission wurde dagegen die Aufhebung des Leihhauses befürwortet, besonders wenn die Aufhebung auch anderweitig erfolge. Es würde alsdann Mancher gezwungen, sich einzuschränken und zu sparen, indem ihm der Versetz seiner Habe nicht mehr so erleichtert sei. Von dem befürchteten Wucher würden erhebliche Nachtheile nicht erwartet werden können, da jedenfalls bei dem Verleihen auf Pfänder Concurrenz eintreten und dadurch der Zinsfuß nicht sehr gesteigert werden würde.
Die Angelegenheit wurde eingehend discutirt und es führte die Verhandlung zu dem mit überwiegender Majoritat gefaßten Beschlusse, die hiesige Leih-Anstalt beizubehalten.
actum ut supra