Band 55: Eintrag vom  8. März 1869 (Nr. 547)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Besitzstörungs-Klage gegen die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß das Königliche Landgericht in Düsseldorf in dem Prozeße wegen der Besitzstörungs-Klage gegen die Bergisch-Märkische Eisenbahn sich für incompetent erklärt habe, und es sich nun frage, ob die Stadt hiergegen Cassation zu ergreifen habe und ferner ob der zweiten Besitzstörungs-Klage weitere Folge gegeben werden soll.

Die Versammlung beschließt, zunächst ein juristisches Gutachten zur Sache einzuholen.

actum ut supra