Band 55: Eintrag vom  8. März 1869 (Nr. 547)

Eintragsübersicht ( alt="Bandübersicht">Band, Sitzung)

Zoom inZoom inZoom inZoom in
Zoom outZoom outZoom outZoom out
Go homeGo homeGo homeGo home
Toggle full pageToggle full pageToggle full pageToggle full page
Previous pagePrevious pagePrevious pagePrevious page
Next pageNext pageNext pageNext page
Unable to open [object Object]: Error loading image at https://iiif.dh-projekte.uni-wuppertal.de/iiif/2/ccneuss%2FB_01_01-55-0234.jpg/full/full/0/default.jpg

Transkription

 
1. Besitzstörungs-Klage gegen die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß das Königliche Landgericht in Düsseldorf in dem Prozeße wegen der Besitzstörungs-Klage gegen die Bergisch-Märkische Eisenbahn sich für incompetent erklärt habe, und es sich nun frage, ob die Stadt hiergegen Cassation zu ergreifen habe und ferner ob der zweiten Besitzstörungs-Klage weitere Folge gegeben werden soll.

Die Versammlung beschließt, zunächst ein juristisches Gutachten zur Sache einzuholen.

actum ut supra