Band 52: Eintrag vom  13. August 1860 (Nr. 683)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Dienstunfähigkeit des provisorischen Wegewärters Jansen.

Nach Anhörung des Vortrages über die körperliche Beschaffenheit des seit langen Jahren als zweiter Communalwegewärter beschäftigten Heinz Jansen bemerkte die Versammlung, daß das Gehalt des q Jansen, wenn derselbe auch gegenwärtig nicht arbeitsfähig ist, einstweilen bis zum Jahresschlusse ausbezahlt werden möge.

actum ut supra