Nach Anhörung des Vortrages über die körperliche Beschaffenheit des seit langen Jahren als zweiter Communalwegewärter beschäftigten Heinz Jansen bemerkte die Versammlung, daß das Gehalt des q Jansen, wenn derselbe auch gegenwärtig nicht arbeitsfähig ist, einstweilen bis zum Jahresschlusse ausbezahlt werden möge.
actum ut supra