Band 56: Eintrag vom  6. November 1871 (Nr. 331)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6/ Neubau am Kirchhofe und Benutzung von Kirchhofs-Eigenthum

Der RestaurateurAugust Streffing beabsichtigt neben dem Kirchhof zu bauen und wünscht nach einer vorgelegten Zeichnung von Rappenhöner die alte

[Nächste Seite] Kirchhofsmauer durch Zahlung der Hälfte der Kosten der Mauer und des zur Erlangung eines rechtwinkeligen Wohnhauses eine kleine Fläche vom Vorderterrain des katholischen Kirchhofes zu kaufen um beim Neubau den Giebel mit seiner Mittellinie rechtwinkelig auf die Straßenflucht setzen zu können und zwar im Anschluß an die Kirchhofsmauer, so daß nirgends ein Absatz entsteht. Im Falle der Genehmigung verpflichtet sich derselbe nach der Kirchhofseite dem Hause keinen nackten Giebel sondern eine gefällige Facade zu geben. - Die Versammlung geht auf den Antrag von Streffing ein und bestimmt als Preis für das zu erwerbende Terrain den früher von dem Streffing der Stadt abgeforderten Betrag. - Hiernach wird der Vorsitzende zur Abschließung des Vertrags mit Streffing autorisirt.

a. u. s.