Band 58: Eintrag vom  29. November 1875 (Nr. 595 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Beschaffung eines Kreishauses.

Der Vorsitzende verliest das Referat der Kreisständi- schen Commission vom 10. dieses Monats und theilt gleich den

[Nächste Seite] Beschluß der beiden Commissionen mit; welche mit Prüfung des Antrags befaßt gewesen sind. Derselbe lautet wie folgt:

" Die Commissionen schlagen vor 1. die Stadtverordneten-Versammlung wolle sich mit der Proposition der Kreisständischen Commission, ein Kreishaus zur Summe von 60000 Mark zu beschaffen, von welcher Summe von den Gemeinden des Kreises 20000 Mark beizutragen sind, einverstanden erklären, mit der Maaßgabe jedoch, daß der Seitens der Stadt zu zahlende Betrag an Capital und Zinsen auf 15 Jahre vertheilt werde und nicht ein altes Haus zum Zwecke des Umbaues erworben, vielmehr ein neues Kreishaus errichtet werde;

2. sich auch damit einverstanden zu erklären, daß der zur Errichtung eines Kreishauses zu verwendende Betrag von 60000 Mark auf 75000 Mark erhöht werde, wenn das Kreishaus so errichtet werde, daß gleichzeitig darin die Sitzungen des hiesigen Friedensgerichts und des späteren Amtsgerichts abgehalten und Räumlichkeiten für Secretariat und Zeugenzimmer gegen eine mit dem Justizfiscus zu vereinbarende Miethsentschädigung zur Disposition gestellt werden können."

Während der Discussion über diesen Gegenstand werden Seitens verschiedener Mitglieder der Versammlung noch andere Anträge gestellt und zwar folgende:

1. Stadtverordneter Knein schlägt vor: die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, daß sie nichts abgeneigt sei, das Project der Errichtung eines Kreishauses sowie den seitens der Gemeinden zu leistenden Beitrag gutzuheißen, daß jedoch vor definitiver Beschlußfassung Plan und Kostenanschlag des Kreishauses zur Prüfung vorliegen müssen.

2. Stadtverordneter Broix schlägt vor, die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, die definitive Beschlußfassung über den qu. Gegenstand so lange auszusetzen bis Plan und Kostenanschlag vorliegen.

3. Stadtverordneter Thywihsen schlägt vor, den Commissionsantrag mit der Abänderung anzunehmen, daß nach dem Passus " zur Summe von 60000 Mark" folgender Passus eingeschaltet werde: " nach einem vorher vorzulegenden Plan und Kostenanschlage."

Bei der Abstimmung wird zunächst der Antrag des Stadt- verordneten Knein mit 4 gegen 12 Stimmen abgelehnt; sodann der Antrag des Stadtverordneten Broix mit 7 gegen 9 abgelehnt; hierauf kommt der Antrag der Commission, für den nur 3 Stimmen; für den letzten Antrag des Stadtverordneten Thywihsen stimmen 7, dagegen 9.

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