Band 58: Eintrag vom  19. April 1875 (Nr. 408)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Ueberweisung eigener Grabstellen auf dem neuen Kirchhofe.

Der Vorsitzende theilt mit, daß der neue Kirchhof nun soweit hergestellt sei, daß den Besitzern von eigenen Grabstellen auf dem alten Kirchhofe entsprechend ähnliche Stellen auf dem neuen Kirchhofe angewiesen werden können. Die Versammlung beschließt deshalb die Eigenthums-Commision unter Zuziehung des Rendanten Broix mit Regelung der Angelegenheit zu beauftragen und eine Frist von 3 Wochen zu bestimmen und näher bekannt zu machen ( mit Festsetzung bestimmter Wochentagen ) innerhalb welcher die Anträge der Interessenten von der genannten Commission entgegengenommen werden. Nach Ablauf der bezeichneten Frist sollen demnächst die von den Commission bezeichneten Plätze den Interessenten überwiesen werden.

Gleichzeitig beschließt die Versammlung, daß die Besitzer von Grabstellen auf dem alten Kirchhofe für die neuen Grabstellen, welche größer sind, den verhältnißmäßigen Mehrbetrag mit 5 Silbergroschen (50 Pfennigen) pro Quadrat Fuß nachzuzahlen haben.