Band 56: Eintrag vom  16. Dezember 1872 (Nr. 708)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Vertrag mit dem Herrn Erzbischof

Nach Kenntnißnahme von dem Rescripte des Königlichen ProvinzialSchul-Collegiums vom 27. vorigen Monats in der vorigen Sitzung wird die verlegte Verhandlung dieser Angelegenheit wieder aufgenommen und um das Verhältniß zu dem Herrn Erzbischofe neuerdings zu regeln nach eingehender Berathung folgender Beschluß gefaßt:

Die Stadt Neuss vermiethet dem Herrn Erzbischof von Cöln das zum Convictorium eingerichtete und benutzte Gebäude auf die ? die Dauer von 15 Jahren zu einem jährlichen Miethpreise von 15 Thlrn., wofür die Stadt die Feuer-Sozietäts-Beiträge, die Grund- und Gebäudesteuern und die Hälfte der Kosten der Haupt-Reparaturen übernimmt. Der Herr Erzbischof übernimmt hingegen die andere Hälfte der Kosten der Hauptreparaturen und die kleineren /:Mieth-:/ Reparaturen. Demselben bleibt sodann das einjährige Kündigungsrecht vorbehalten. Sollten die Knaben-Seminare in Folge allgemeiner Maaßregeln in der Erzdiöcese aufgehoben werden, so erlischt der zwischen der Stadt und dem Herrn Erzbischofe abgeschlossene Vertrag von selbst.

a. u. s.