Auf den speziellen Wunsch des Ankaufes des Lohhofes wird von der durch Beschluß vom 5. Februar stipulirten Bedingung, wonach ein Terrain von 12 Fuß zur eventuellen Verlegung der Oberthorer-Kapelle zum Rückkauf vorgesehen ist, abgesehen, da für eine solche Verlegung außerdem das genügende Terrain übrig bleibt. - Wegen der zwischen den betreffenden Ankäufern in Betreff des Ueberbaus resp. Anbaus an die Thywissen'sche Mühle noch schwebenden Ver- handlungen ist mit der Abschließung des Kaufactes über den Lohhof zu warten bis die Einigung derselben vollständig erzielt ist.
[Nächste Seite] Zur Zahlung des Kaufpreises des Lohhofes wird eine 3 monatliche Kün- digungsfrist und ein Zinsfuß von 4 1/2 % bestimmt.a. u. s.