Ein Schreiben der General-Post-Direction wird verlesen, worin dieselbe mittheilt, daß der zur Errichtung eines neuen Postge- bäudes Seitens der Stadt offerirte Platz acceptirt, jedoch die Bestimmung über den Zeitpunkt der Inangriffnahme des Baues bis zur Disponibelstellung der nöthigen Baufonds vorbehalten wird.