Der Versammlung theilt der Vorsitzende mit, daß die Verlegung der
Kuhstraße in Ermanglung einer gütlichen Einigung der Interessenten
Seitens der Königlichen Regierung zu Düsseldorf nicht genehmigt worden
ist.
Verlegung d. 'alten Kuhstraße' wg. fehlender gütlicher Einigung untersagt, 1873; heute
Marienstraße; Entwässerung d. Häuser d. Firma Wilhelm Werhahn in Kanal d. #O