Der Versammlung wird vorgetragen, daß die Herren Gebr. Schramm sich bereit erklärt haben, zu den Kosten der schon früher angeregten Umpflasterung der Brandgasse, welche im ganzen zu 145 Thlr 6 Sgr veranschlagt ist, einen Betrag von 50 Thlr zuzuschießen.
Nachdem noch in Erwägung gezogen worden, ob es nicht an der Zeit sei, dem in der Brandgasse vorhandenen Übelstand des Abfließens von unreinen Flüssigkeiten aus der Schrammischen Stärkefabrik durch Erbauung eines unterirdischen Kanals abzuhelfen, wurde der Gegenstand der Commission für Bauwesen zur näheren Untersuchung und Berichterstattung überwiesen.
actum ut supra