Band 52: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 545 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Besetzung der Hafenmeisterstelle amErft-Canale.

Der vorsitzende Bürgermeister legt der Versammlung ein Rescript der Königlichen Regierung von 13. Dezember 1859, die Besetzung der Hafenmeisterstelle betreffend, vor, wornach an der beschlossenen und höheren Orts genehmigten Trennung der vom Hafenmeister reglementsmäßig obliegenden Funktionen festgehalten werden soll. Demgemäß habe die Verwaltung der Secretariatsgeschäfte durch einen der Büreaugehülfen des Bürgermeister-Amtes und die polizeiliche Beaufsichtigung des Erfthafens und Kanals aber durch einen besondern Beamten zu erfolgen, und sei der Verfügung vom 27. September gemäß zu dieser Stelle ehestens eine civilversorgungsberechtigte Persönlichkeit in Vorschlag zu bringen.

Die Versammlung erwidert hierauf, daß die vorstehende Verfügung Königlicher Regierung bereits durch den inmittelst bei der genannten hohen Behörde eingegangenen Beschluß vom 21. November courant ihre Erledigung gefunden habe, welchengemäß der auch von Königlicher Regierung empfohlene Gartenaufseher Koenen von Düsseldorf als Hafenmeister in Vorschlag gebracht worden ist.