Band 58: Eintrag vom  10. September 1877 (Nr. 1227)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Zuschuß zu den Kosten der höheren Töchterschule.

Der Vorsitzende theilt eine Verfügung, betreffend Staatszuschüsse zu den Kosten der Töchterschule, mit und beschließt die Versammlung, einen Staatszuschuß für die hiesige Töchterschule nicht zu beantragen.