Die Versammlung beschließt, bezüglich der später zu errichtenden höheren Töchterschule vorläufig keinen definitiven Beschluß zu fassen, sondern vorerst eine Anfrage an den Waisen- hausvorstand zu richten, ob und wann derselbe in der Lage sei, der Stadt behufs Einrichtung der höheren Töchterschule einige Räumlichkeiten im Waisenhause zu vermiethen .
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