Band 52: Eintrag vom  28. Februar 1859 (Nr. 363)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Wiederverpachtung des Grases in der Promenade.

In Anbetracht, daß das Gras in der Promenade wegen der in letzterer mitunter statt findenden Feste am zweckmäßigsten nicht mehr auf Jahre zu verpachten, sondern jedes Jahr für den ersten Schnitt zu verkaufen ist, beschließt die Versammlung, für die Folge, das Gras in der angegebenen Weise unter passenden Bedingungen jährlich zum Verkauf auszustellen.

actum ut supra