Band 75: Eintrag vom  20. November 1928 (Nr. 857)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Stellungnahme zum Regierungsvorschlag betr. Neugliede- rung.

Stadtverordneten - Versammlung nimmt Kenntnis von den Vorschlägen der Staatsregierung zur kommuna- len Neugliederung und erkennt an, daß dieselben eine Besserung der bestehenden Verhältnisse für die nächste Zeit zur Folge haben werden. Sie hält jedoch die Vorschlä- ge an einzelnen Stellen nicht für ausreichend genug, um die verkehrs- und wirtschaftspolitische Entwicklung der Stadt Neuss auf längere Jahrzehnte unter allen Umständen sicher zu stellen.

Insbesondere begrüßt die Stadtverordneten - Versamm- lung die Erweiterung des Stadtgebietes in der Richtung nach Grimlinghausen - Uedesheim hin, hält es aber für dringend notwendig, daß die vorgesehene Grenze noch weiter nach Süden, über den Ort Uedesheim hinaus verlegt wird, damit für die Stadt Neuss die Möglich- keit besteht, an dieser besonders geeigneten Stelle eine Rheinwerft anzulegen. Die Stadt Neuss ist ge- genüber den anderen Rheinhafenstädten dadurch be- nachteiligt, daß sie als einzige ein derartiges Werft am offenen Strom nicht besitzt.

Die industrielle Entwicklung der Stadt im südlichen Erweiterungsgebiete muß sich auf den Rheinanschluß, wie auch auf die städtische Ring- und Hafenbahn stützen, die an den Güterbahnhof Norf in ähnlicher Weise angeschlossen werden muß, wie dieses beim Bahn- hofe Holzheim geschieht. Da außerdem in nächster Nähe des geplanten Industriegebietes umfangreiche Wohnsiedlungen mit ausgedehnten Frei- und Erho- lungsflächen angelegt werden müssen, so ist die

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Einbeziehung der ganzen Gemeinde Norf aus städtebaulichen Grün- den für die Stadt Neuss eine Lebensnotwendigkeit.

Stadtverordneten - Versammlung beantragt eine Änderung der im Bezirk der Gemeinde Hoisten von der Regierung vor- geschlagenen Grenzführung in der Weise, daß die ganze Bür- germeisterei Neukirchen entsprechend dem Beschlusse des Bür- germeistereirates und der angeschlossenen Gemeinden in den Stadtkreis Neuss einbezogen wird.

Bezüglich der Gemeinde Holzheim hält Stadtverordneten- Versammlung die Vereinigung der ganzen Gemeinde mit der Stadt Neuss für dringend notwendig, und zwar aus wirtschaftlichen Gründen, sowie dem Wunsche eines sehr großen Teiles der Holzheimer Bevölkerung entsprechend.

Der Einbeziehung eines Teiles der Gemeinde Grefrath zur Konsolidierung der Grenzverhältnisse am Bahnhof Holz- heim sowie von Teilen der Gemeinde Büttgen zur Abrun- dung der auf Neußer Gebiet liegenden angrenzenden Güter stimmt die Stadtverordnetenversammlung zu.

In den Vorschlägen der Staatsregierung vermißt die Stadtverordneten - Versammlung leider die von der Stadt Neuss beantragte Grenzregelung an der Erftkanalmün- dung und den anschließenden Gebietsteilen. Sie ist der Überzeugung, daß die gedeihliche Entwicklung der Stadt und ihrer Hafenbetriebe durch die jetzigen unhaltbaren Grenzverhältnisse stark beeinträchigt wird und sieht in der Umgemeindung des Grenzgebietes an der Erftkanal- mündung in den Stadtbezirk Neuss das einzige Mittel, um hier auf die Dauer geordnete Verhältnisse zu schaffen.