Stadtverordneten - Versammlung nimmt Kenntnis von den Vorschlägen der Staatsregierung zur kommunalen Neugliederung und erkennt an, daß dieselben eine Besserung der bestehenden Verhältnisse für die nächste Zeit zur Folge haben werden. Sie hält jedoch die Vorschläge an einzelnen Stellen nicht für ausreichend genug, um die verkehrs- und wirtschaftspolitische Entwicklung der Stadt Neuss auf längere Jahrzehnte unter allen Umständen sicher zu stellen.
Insbesondere begrüßt die Stadtverordneten - Versammlung die Erweiterung des Stadtgebietes in der Richtung nach Grimlinghausen - Uedesheim hin, hält es aber für dringend notwendig, daß die vorgesehene Grenze noch weiter nach Süden, über den Ort Uedesheim hinaus verlegt wird, damit für die Stadt Neuss die Möglichkeit besteht, an dieser besonders geeigneten Stelle eine Rheinwerft anzulegen. Die Stadt Neuss ist gegenüber den anderen Rheinhafenstädten dadurch benachteiligt, daß sie als einzige ein derartiges Werft am offenen Strom nicht besitzt.
Die industrielle Entwicklung der Stadt im südlichen Erweiterungsgebiete muß sich auf den Rheinanschluß, wie auch auf die städtische Ring- und Hafenbahn stützen, die an den Güterbahnhof Norf in ähnlicher Weise angeschlossen werden muß, wie dieses beim Bahnhofe Holzheim geschieht. Da außerdem in nächster Nähe des geplanten Industriegebietes umfangreiche Wohnsiedlungen mit ausgedehnten Frei- und Erholungsflächen angelegt werden müssen, so ist die
[Nächste Seite]Einbeziehung der ganzen Gemeinde Norf aus städtebaulichen Gründen für die Stadt Neuss eine Lebensnotwendigkeit.
Stadtverordneten - Versammlung beantragt eine Änderung der im Bezirk der Gemeinde Hoisten von der Regierung vorgeschlagenen Grenzführung in der Weise, daß die ganze Bür- germeisterei Neukirchen entsprechend dem Beschlusse des Bürgermeistereirates und der angeschlossenen Gemeinden in den Stadtkreis Neuss einbezogen wird.
Bezüglich der Gemeinde Holzheim hält StadtverordnetenVersammlung die Vereinigung der ganzen Gemeinde mit der Stadt Neuss für dringend notwendig, und zwar aus wirtschaftlichen Gründen, sowie dem Wunsche eines sehr großen Teiles der Holzheimer Bevölkerung entsprechend.
Der Einbeziehung eines Teiles der Gemeinde Grefrath zur Konsolidierung der Grenzverhältnisse am Bahnhof Holzheim sowie von Teilen der Gemeinde Büttgen zur Abrundung der auf Neußer Gebiet liegenden angrenzenden Güter stimmt die Stadtverordnetenversammlung zu.
In den Vorschlägen der Staatsregierung vermißt die Stadtverordneten - Versammlung leider die von der Stadt Neuss beantragte Grenzregelung an der Erftkanalmün- dung und den anschließenden Gebietsteilen. Sie ist der Überzeugung, daß die gedeihliche Entwicklung der Stadt und ihrer Hafenbetriebe durch die jetzigen unhaltbaren Grenzverhältnisse stark beeinträchigt wird und sieht in der Umgemeindung des Grenzgebietes an der Erftkanalmündung in den Stadtbezirk Neuss das einzige Mittel, um hier auf die Dauer geordnete Verhältnisse zu schaffen.
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