Stadtverordneten-Versamlung genehmigt, daß die auf Grund der Vereinbarung von 20. Juny 1881 durch die Sachverständigen festgestellte Entschädigung von Mark 16 441. 11 pfg an die Firma Wilh. Werhahn ausgezahlt wird mit 9 gegen 2 Stimmen. Die Herren Dr. Sels u. W. Thywissen enthielten sich der Abstimmung. Die Genehmigung der Königlichen Regierung wird vorbehalten.