Band 52: Eintrag vom  20. Juli 1860 (Nr. 662)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Erft-Melioration

In Verfolg der Verhandlung vom 16. des Monats, die von der Erftmeliorations-Gesellschaft beabsichtigten Anlagen zu Selikum (zu Selikum) betreffend, wurde heute über diesen Gegenstand weiterhin berathen und beschlossen:

Nachdem der Versammlung nähere Aufklärung über die von der Meliorations-Gesellschaft projectirten Anlagen ertheilt worden, glaubt dieselbe gegen die Ausführung einer Fluthschleuse auf einem anzulegenden Fluthgraben neben dem Selikumerwehr aus dem Grunde protestiren zu müssen, weil eine solche Anlage dem für die Neussermühlen bestimmtem Wasserzufluß nur nachtheilig sein könne; dieselbe ist vielmehr der Ansicht, daß den Erfthochfluthen, auch wenn sie in der Folge stärker sein möchten, vollständiger Abfluß dadurch verschafft werden könne, daß die SchleusenÖffnungen ein Empellement durch Beseitung der 8 Fuß 8 Zoll breiten steinernen Pfeiler und Anbringung eiserner Pfeiler an Stelle derselben, erweitert werden, und ferner dadurch, daß die Erft von der Scheidung beim Wehr bis um Empellement angemessen rectifizirt werde.

Die Stadtverordneten-Versammlung beantragt daher, daß von Ausführung einer Fluthschleuse neben dem Wehr Abstand genommen, und dagegen die Erweiterung der Schleusen im Empellement und die Rectifizirung der angegebenen Erftstrecke ausgeführt werde.

actum ut supra