Band 30: Eintrag vom  18. Oktober 1740 (Nr. 906)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

das erb auffm dahm zu verphachten

nachdem Johannes Hellenbroich in der baurbahn phächteren des statterbs auff dem dahm verstorben, und die wittib die obsicht das holtzgewachß nicht bestreiten kan, also soll man einen anderen phächteren ohne fernerem anstand annehmen