Band 30: Eintrag vom  14. April 1739 (Nr. 416)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

frembde persohnen

auff geschehenes vor- und ahnbringen, daß verschiedene burgern alhier verdächtige persohnen ohne angeben beij denen burgermeisteren inund häußlich auffnehmen, ist der bescheidt, daß vor erst der Joachim Schmitz dießerthalb mit einer behörender straff solle belegt werden.