Band 30: Eintrag vom  6. Juni 1741 (Nr. 1088)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

erbgenahmeBrauns

auff abgestattete relation herrCuper qua thurmwärtheren, daß der status debiti ex crediti seine richtigkeit haben solle, alß können gemelldter erbgenahme in gefolg deren rathschlußen vom 8 februari 1730 und 30 januari 1731 daruber eine generalquitung gegeben werden.