status restantiarum
zu völliger abmachung deren so heuffig außstehenden restanten soll der im vorigem jahr von herren bürgermeister und senioribus mit beijden gemeindtsfreunden Bungs und Hugels entworffener status
[Nächste Seite]nachgesehen und die debitoren zur zahlung praevia facta. liquadatione demnegst assingirt werden.