bezahlung der fourage
fourage und rationen gelderen vermög beijgelegten schein unter die burgeren außzuzahlen, von denen außwendigen aber die gelder zu behueff der einquartierung einzubehalten, denen baurbahnischen gleichfals die gelder von denen gelieferten 784 bauschen strohe nach Kaijßerswerth zu bezahlen weren.