specification und sorten der nägelen welche die krämer und nagel schmitten verkauffen
nach abgeleßener specification deren sorten von allerhandt nägelen, warauff eines ehrsahmen raths einhelliger schluß und mainung, damit zwischen beyden ambteren von denen krämeren undt nagelschmitten in außverkauffung deren nägelen friedt und einigkeit gehalten und die bishero gewesene unruhe und mißverständtnis auffgehoben werden, daß auff denen ambtsbrieffen dieses decretum geschrieben werden solle, wie daß nemblich die krämeren allerley kleine nägelen ohne einigen außnahme mit einschließung der fuldernagelen ohne kopf verkauffen, dahingegen die gantze köpfnägel, halbkopfnägel, anckernägel, creutznägel und fuldernägelen mit kopf die krämere nicht, sondern die nagelschmitten allein unter arbitrari straff verkauffen sollen.