Nach Einsicht eines Gesuch von Fz. Kaumanns, genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung, daß derselbe vor seinem neuen Hause am Oberthore an der Promenade ein sechs Fuß breites Platten-Trottoir anlegen und dasselbe mit einer gepflasterten Rinne umgeben lasse, die mit einer Biegung in die Straßenrinne münde. Hierbei wird der ausdrückliche Vorbehalt gemacht, daß der Grund und Boden, worauf Trottoir und Rinne zu liegen kommen, nach wie vor Eigenthum der Stadt bleibe, was vertragsmäßig von x Kaumanns anzuerkennen sei. In Beziehung auf einige andere Fragen wegen Anlagen und Bauten an der Erft durch x Kaumanns, wurde die Berathung vertagt, um inmittelst wo möglich bestehende Differenzen zwischen den Erftmüllern und x Kaumanns zur Ausgleichung zu bringen
actum ut supra
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Typ | Gebäude |
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