Band 38: Eintrag vom  4. März 1796 (Nr. 850)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Sebast., Schmitz und Anton Elfes

Die Müllern sollen nicht mit Früchten handelen .

Auf die Bitte des Sebastian Schmitz als Pfächter der Lohe Mühl, und auf die Bitte des Anton Elfes als Pfächter der Oel- und Gerste Mühl wird den Mülleren in der Mahl Mühl am Oberthor aufgegeben, die bei ihnen obhandene Stadt winde den beiden Pfächteren beim jedesmaligem Aufbrechen des Lohe- und Oel-Steins zum Gebrauch ohnweigerlich verabfolgen zu laßen. Dan wird den Mülleren das Handelen mit Früchten unter Straf der Cassation verboten, mithin sollen dieselbe den ohne Vorwißen des Stadtrathes hingestelten Backofen und Schweins stall binnen 24 Stunden Zeit raumen .

Das Handelen mit Früchten wird den Mülleren am Niederthor ebenfals unter obigem Nachteil verboten .