Band 47: Eintrag vom  23. November 1843 (Nr. 51 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Bewilligung von MiethEntschädigung für den Mucken haupt.

Dem Feldhüter Muckenhaupt, für welchen nach §. 12 der Verhandlung vom 12. October von 1844 an im Etat eine jährliche Mieth-Entschädigung von 15 Thalern ausgeworfen worden, bewilligte der Stadtrath auf vorgetragenen Bitte eine gleiche Vergütung von 15 Thalern auch für das laufende Jahr, indem derselbe

[Nächste Seite] Bei der ihm zugemessenen Besoldung nicht im Stande gewesen, die Kosten seiner diesjährigen Miethe zu bestreiten.

Actum utsupra