Band 50: Eintrag vom  10. März 18560 (Nr. 510)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Verfolg des gemeinderäthlichen Beschlusses vom 28. Dezember 1855 legte Vorsitzender dem Gemeinderathe heute den E unter Zuziehung des Advokat-Anwalts Justizraths Friedrich zu Düsseldorf aufgestellten Entwurf zu dem notariellen Vertrage mit dem Handlungshause H. Thywihsen & Sohn hierselbst über die Verpachtung des zur Thywissen'schen Oelmühle eingebauten Raumes an dem städtischen Platze vor dem Lohhofe vor, in welchem Vertrage zugleich alle aus dem Urtheile des Rheinischen Appelationsgerichtshofes vom 27. Merz vorigen Jahres für die Gemeinde hervorgehenden Rechte vorbehalten respective gewahrt sind.

Mit dem Inhalte und der Fassung dieses Entwurfes erklärte Gemeinderath sich einverstanden, indem er den vorsitzenden Bürgermeister gleichzeitig ermächtigte, darnach definitiven Vertrag abzuschließen.

actum ut supra

[Nächste Seite]