Wie den Wittwen der übrigen städtischen Unterbeamten, so fand Stadtrath nichts dagegen zu erinnern, daß auch der Wittwe des am 14. Merz dieses Jahres verstorbenen Leihhaus-TaxatorsWilh. Binger das Gehalt des Letzteren für den Gnadenmonat April und außerdem für die beiden folgenden Monate Mai und Juni aus der Leihhaus-Kasse gezahlt werde.
actum ut supra