Die Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß die wahrend der Erkrankung des Leihhaus-Taxators Leuchtenberg entstandenen Kosten für verschiedene Verrichtungen zu seiner Vertretung im Betrage von 9 Thlr. 15 Sgr. aus der Leihhaus-Kasse bestritten werden.
a.u.s.