Von der betreffenden Commission, welche das vorgelegte Kirchenbudget pro 1857 geprüft hat, wurde berichtet, daß dasselbe mit Ausnahme der Ausgabe-Position für eine neuen Verputz und Anstrich des Innern der Pfarrkirche ad 800 Thlr, lediglich die gewöhnlichen Bedürfnisse betreffe, und daß demnach gegen die Übernahme des eigentlichen Zuschusses ad 486 Thlr nichts zu erinnern sein dürfte.
Was dagegen den neuen inneren Verputz und Anstrich der Pfarrkirche angehe, so werde ein solcher nach der Äußerung des Herrn Baumeisters Statz, welcher die Kirche vor Kurzem besichtigt habe, weit mehr als 800 Thlr kosten, wenn die Arbeiten in einer dem Baustyle der Kirche, entsprechenden Weise ausgeführt werden sollten. Der Kirchen-Vorstand dürfte daher zu ersuchen sein, zunächst einen Plan über fragliche Restauration vorzulegen.
Die Stadtverordneten-Versammlung beschloß, das gewöhnliche Defizit des Kirchenbudgets pro 1857 auf 486 Thlr festzustellen, in Ansehung der Kosten für einen neuen innern Anstrich der Pfarrkirche, aber den Kirchen-Vorstand um Einreichung eines bestimmten Planes zu ersuchen.
actum ut supra