Band 52: Eintrag vom  28. September 1857 (Nr. 94)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach dem von dem Herr Baumeister Statz aus Cöln abgegebenen Gutachten, wäre zunächst die Tünche von den Wänden zu lösen, um zu ermitteln, wie es mit den alten Malereien aussehe, respective ob deren überhaupt noch vorhanden seien. Erst wenn dies geschehen, lasse sich die Art und Weise der Wandrestauration am besten feststellen. Außerdem seien in der mittleren Vierung oder dem Kuppelansatz verschiedenen Leisten und Holzconsolen zu beseitigen, und zugemauerte Bogenfelder zu öffnen. Ferner sei dem Chore eine andere Eintheilung dadurch zu geben, daß der gegenwärtig garnicht an seinem Platze stehende Hochaltar tiefer gestellt und die in der östlichen Chorabside befindliche Sacristei beseitigt, und außerhalb an der Nordseite des Chors eine neue Sacristei angebaut wurde. Endlich werde eine anderweite Einrichtung und Verbesserung der Orgel empfohlen.

Der Antrag des Kirchenvorstandes deutet dahin, daß die Wandrestauration, die Öffnung der ursprünglichen Bogenfelder in dem

[Nächste Seite] Kuppelaufsatze durch Beseitigung der darin angebrachten Leisten und Holzconsolen und die Umgestaltung der Orgelbühne ausgeführt werden möge, während von dem Veränderungen im Chor und namentlich nun der aufstellung eines neuen Hochaltars vor der Hand ganz abzusehen sei.

Die Commission, welche die gemachten verschiedenen Vorschläge mit den betreffenden Zeichnungen sorgfältig durchgesehen und geprüft hat, findet die Ausführung derselben zwar dem herrlichen Baustyle der Münsterkirche völlig entsprechend; nachdem indessen erst vor wenigen Jahren die Gemeinde durch die Restauration des Äußere der Kirche mit bedeutenden Kapitale in Anspruch genommen worden, zu dessen allmäliger Tilgung noch eine Reihe von Jahren nöthig sein wird, übrigens der Gemeinde gegenwärtig und für die nächste Zukunft noch die Befriedigung manches andere dringenden außergewöhnlichen Bedürfnisses obliegt, bedauert die Commission aufrichtigt, der Verwirklichung der vorliegenden Propositionen, wie sehr sie auch unserm schönen Gotteshause zu wünschen sein möchte, in ihrem ganzen Umfange für jetzt nicht befürworten zu können, vielmehr beantragen zu müssen, daß dieselbe erst einer späteren Zeit überlassen werde dagegen kann die Commission nicht umhin, die Nothwendigkeit zur Herstellung des Wandverputzes in der Kirche anzuerkennen, und hiermit darauf anzutragen, daß die Stadtverordneten Versammlung behufs Ausführung der desselbigen Arbeiten, welche unvermeidlich und dringend geworden, die erforderlichen Geldmittel notiren wollen. Zu dem Ende schlägt die Commission vor, daß vor allen Dingen die Beseitigung der Tünche auf den Wänden angeordnet, und daß für den Fall hierbei alte Malereien zum Vorschein kommen sollten, die Restauration derselben veranschlagt und nach Umständen respective nach verherigen Genehmigung des Stadtrathes, ausgeführt, und für den Fall sich solche Malereien nicht vorfinden möchten, dem Innern der Kirche auf Grund eines vorherigen Aufschlags um zweckmäßiger neuer Anstrich gegeben werde.

Nach geschehener Diskussion erhob die Stdtverordneten-Versammlung vorstehendes Referat zu ihrem Beschlusse.

Schließlich wurde der Bürgermeister ersucht, beim Kirchenvorstande darauf hinzuwirken, daß in der Sakristei

[Nächste Seite] eine den Anfang des Gottesdienstes anzeigende Schlaguhr angebracht werde.

Actum ut supra