Gemeinderath erhält Kenntniß von einem neuern Antrage des Kirchenvorstandes vom 13. Juli c., welchem nach behufs Wiedereinführung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen bei der hiesigen Pfarrkirche, die Berufung eines Curatgeistlichen nunmehr vermittelst eines städtischen Zuschusses von nur 90 Thl ermöglicht werden könne, während früher ein Zuschuß von 139 Thl 2 Sgr. 9 Pf. beansprucht war.
Nach gepflogener Diskussion äußerte Gemeinderath, wie er sich von seiner früheren Ansicht nicht zu trennen vermöge, daß bei einer zweckmäßigen Verwendung der Kräfte der hiesigen Pfarrgeistlichkeit es der Anstellung eines Curatgeistlichen für den obengenannten Zweck nicht bedürfe, da in der Zahl der bei der Pfarrkirche thätigen Geistlichen seit früher keine Verminderung eingetreten sei, und Herr ReligionslehrerEschweiler, wenn derselbe auf die Wahrnehmung der Hütter'schen Fundation aufgegeben habe, doch nach wie vor an der Pfarrkirche Messe lese.
Gemeinderath glaubt daher, daß die Beibehaltung der Eilfuhr-Messe füglich erzielt werden könnte, wenn Seitens der höheren geistlichen Behörde es für gut befunden würde, denjenigen Vorschlag in Ausführung zu bringen, welcher bereits in dem Beschlusse vom
[Nächste Seite] vom 26. Merz c., worauf hiermit Bezug genommen wird, niedergelegt ist.Der Kirchenvorstand wird ersucht, der Erzbischöflichen Behörde die gemeinderäthlichen Erklärungen vom 26. Merz c. und vom heutigen Tage gefällig zur Kenntniß bringen zu wollen.
actum ut supra