Band 50: Eintrag vom  2. Oktober 1856 (Nr. 633)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Schul-Commission theilt ihre Beschlüsse mit, welchern gemäß in der höhern Töchternschule mit dem Beginn des neuen Schuljahres, von wo an nur eine LehrerinFrl. Giesen, den Unterricht ertheilen wird, das Schulgeld auf 20 Sgr monatlich festgestellt, und der Unterricht in der Geschichte und Geographie in vier wöchentlichen Lehrstunden dem GymnasiallehrerHemmerling bis Ostern kommenden Jahres gegen eine Remuneration von 30 - 40 Thlr übertragen worden.

Zu diesen Beschlüssen ertheilte die StadtverordnetenVersammlung ihre Zustimmung.

Auf die zur näheren Erwägung gegebene Frage, ob unter den veränderten Verhältnissen der Gesang- Unterricht in biheriger Weise fortbestehen soll, erklärte die Versammlung, daß dieser Unterricht vorläufig nur bis Ostern beizubehalten sei.

actum ut supra

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Auf ein Gesuch der Sibilla Brettereich, welche hier gebürtig und mehrere Jahre in Düsseldorf wohnhaft gewesen, um Erlaß des bei ihrer vor Kurzem erfolgten Zurückkehr nach Neuß von ihr geforderten Einzugsgeldes von 15 Thln, wurde in Berücksichtigung, daß Bittstellerin sich stets gut geführt hat, und im Stande ist, sich selbstständig zu ermähren, beschlossen, ausnahmsweise das Einzugsgeld fallen zu lassen.

actum ut supra