Band 52: Eintrag vom  29. März 1858 (Nr. 210)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Antrag auf Beseitigung von Weidenbäumen auf dem Neuß- Gladbacher Communalwege.

Um dem Nachtheile vorzubeugen, welcher durch den Schattenwurf "der auf dem genannten Communalwege stehenden Weidenbäume für die anschleßenden Grundbesitzer entsteht, beschließt die Versammlung, die gedachten Weidenbäumen bis auf sechs Fuß fällen zu lassen.

actum ut supra