Dem Gemeinderath wurden zwei von dem Land- InspectorWeise revidirte Rechnungen über 84 Thl 2 Sgr. 8 Pf. Kosten eines neuen Oberbelags und der Herstellung der Flügelwände an der Kanalbrücke im Neuß-Gladbacher Commu- nalwege mit dem Bemerken vorgelegt, daß zur Zahlung dieses Betrages die im Gemeinde- Etat disponibel gestellten Mittel nicht zureichend seien.
Gemeinderath ertheilte demnach seine Genehmigung dazu
[Nächste Seite] dazu, daß gedachte Kosten außeretatsmäßig gezahlt werden, derselbe behält sich jedoch dem Staat gegenüber, welcher ur- sprünglich als Eigenthümer des Nord-Canals die Brücke zu unterhalten, und diese Verpflichtung erst seit Einfüh- rung eines Wegegeldes auf dem Neuß-Gladbacher Com- munalwege , der hiesigen Gemeinde auferlegt hat, seine Rechte ausdrücklich vor. a ctum ut supra
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Typ | Gebäude |
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Typ | Gewässer |
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Typ | Straße |
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