Dem Gemeinderath wurden zwei von dem LandInspectorWeise revidirte Rechnungen über 84 Thl 2 Sgr. 8 Pf. Kosten eines neuen Oberbelags und der Herstellung der Flügelwände an der Kanalbrücke im Neuß-Gladbacher Communalwege mit dem Bemerken vorgelegt, daß zur Zahlung dieses Betrages die im GemeindeEtat disponibel gestellten Mittel nicht zureichend seien.
Gemeinderath ertheilte demnach seine Genehmigung dazu
[Nächste Seite] dazu, daß gedachte Kosten außeretatsmäßig gezahlt werden, derselbe behält sich jedoch dem Staat gegenüber, welcher ursprünglich als Eigenthümer des Nord-Canals die Brücke zu unterhalten, und diese Verpflichtung erst seit Einführung eines Wegegeldes auf dem Neuß-Gladbacher Communalwege, der hiesigen Gemeinde auferlegt hat, seine Rechte ausdrücklich vor. actum ut supra
Erwähnt in |
|
---|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Gewässer |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Straße |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt |
|
---|