Band 50: Eintrag vom   (Nr. 44)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath wurden zwei von dem LandInspectorWeise revidirte Rechnungen über 84 Thl 2 Sgr. 8 Pf. Kosten eines neuen Oberbelags und der Herstellung der Flügelwände an der Kanalbrücke im Neuß-Gladbacher Communalwege mit dem Bemerken vorgelegt, daß zur Zahlung dieses Betrages die im GemeindeEtat disponibel gestellten Mittel nicht zureichend seien.

Gemeinderath ertheilte demnach seine Genehmigung dazu

[Nächste Seite] dazu, daß gedachte Kosten außeretatsmäßig gezahlt werden, derselbe behält sich jedoch dem Staat gegenüber, welcher ursprünglich als Eigenthümer des Nord-Canals die Brücke zu unterhalten, und diese Verpflichtung erst seit Einführung eines Wegegeldes auf dem Neuß-Gladbacher Communalwege, der hiesigen Gemeinde auferlegt hat, seine Rechte ausdrücklich vor. actum ut supra