Dem Gemeinderathe werden die Verhandlungen über die in Folge eines Beschlusses der Deputirten der betreffenden Gemeinden Statt gefundene Verpachtung des WegegeldEmpfangs bei den Hebestellen zu Büttgen und Kleinenbroich auf den Neuß-Gladbach Communalwege, vorgelegt, um sich darüber zu äußern.
Auf die Einnahme bei der Hebestelle zu Büttgen sind von W. Hannen a auf Ein Jahr 200 Thlr und b auf die Dauer von drei Jahren jährlichs 220 Thl geboten worden, und auf die Einnahme bei der Hebestelle zu Kleinenbroich hat J. Krammen sowohl auf Ein Jahr wie auf drei Jahre jährlichs 160 Thlr geboten.
Gemeinderath sprach sich für die Genehmigung der Verpachtung auf ein Jahr aus, indem sich eher annehmen lasse, daß die verminderte Frequenz des Neuß-Gladbacher Communalweges bis dahin werde zunehmen, als daß sie noch mehr verliere.
actum ut supra