Band 50: Eintrag vom  21. August 1854 (Nr. 215 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderathe werden die Verhandlungen über die in Folge eines Beschlusses der Deputirten der betreffenden Gemeinden Statt gefundene Verpachtung des Wegegeld- Empfangs bei den Hebestellen zu Büttgen und Kleinenbroich auf den Neuß-Gladbach Communal- wege , vorgelegt, um sich darüber zu äußern.

Auf die Einnahme bei der Hebestelle zu Büttgen sind von W. Hannen a auf Ein Jahr 200 Thlr und b auf die Dauer von drei Jahren jährlichs 220 Thl geboten worden, und auf die Einnahme bei der Hebestelle zu Kleinenbroich hat J. Krammen sowohl auf Ein Jahr wie auf drei Jahre jährlichs 160 Thlr geboten.

Gemeinderath sprach sich für die Genehmigung der Verpachtung auf ein Jahr aus, indem sich eher annehmen lasse, daß die verminderte Frequenz des Neuß-Gladbacher Communalweges bis dahin werde zunehmen, als daß sie noch mehr verliere.

actum ut supra