Band 52: Eintrag vom  12. November 1857 (Nr. 130)

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Transkription

 

Der Wegegeld-Empfang bei den Hebestellen zu Büttgen und Kleinenbroich auf dem Neuß-Gladbacher Communalwege sind

[Nächste Seite] aufs neue zur Verpachtung ausgestellt worden.

Für den Wegeld- Empfang zu Büttgen hat der bisherige Pächter Hannen nur eine jährliche Pacht von 170 Thlr. geboten, während die bisherige jährliche Pacht 220 Thlr. betrug. Auf den Empfang zu Kleinenbroich hat der Ackerer Math. Kallen eine jährliche Pacht von 165 Thlr. - 5 Thlr. mehr als die bisherige Pacht - geboten.

Die Stadtverordneten-Versammlung ertheilte ihrerseits zu der geschehenen Verpachtung in der Weise ihre Zustimmung, daß die Verpachtung des Wegegeld-Empfangs zu Büttgen nur für ein Jahr und jene des WegegeldEmpfangs zu Kleinenbroich auf drei Jahre gelten soll.

Actum ut supra