Eine landräthliche Mittheilung vom 8. des Monats wird vorgelegt, wornach in der abgehaltenen Sitzung der in dem NeussGladbacher Communalwege beteiligten Gemeinden vorgeschlagen worden, nochmals den Versuch zu machen, die Aufnahme dieses Weges in die Reihe der Bezirksstraßen zu erwirken, wenn die respectiven Gemeinden sich zur Übernahme der Kosten des bezirksstraßenmäßigen Ausbaues bereit erklären möchten. Die Kosten dieses Ausbaues wurde für die 922 Ruthen langen Strecke in hiesiger Gemeinde ca. 6500 Thlr betragen, und es fragt sich daher, ob dieselbe geneigt ist, diese Summe eventuell disponibel zu stellen. Nach Erörterung der Sache, bschließt die Versammlung, auf die event. Bereitstellung der fraglichen Ausbauungskosten nicht einzugehen.
actum ut supra