Der Leihhaus-Taxator Lostos, welcher seine Stelle auf den 16. Juli des Jahres gekündigt hat, erbietet sich in einer Eingabe vom 26. Mai c., seine Stelle fernerhin bei- behalten zu wollen, wenn der Gemeinderath ihm einen Verlust an Pfändern ad 13 Thl 13 Sgr 4 Pf und einen vorschußweise erhobenen Monat Gehalt ad 23 Thr 10 Sgr überhaupt demnach 36 Thlr 23 Sgr 4 Pf als Gratifikation zuzuerkennen, die Gewogenheit hätte.
Auf den Antrag wurde nicht eingegangen, zumal die Kündigung des p Lostos zur Zeit angenom- men worden, und bereits Vorkehrung zur anderweiten Besetzung seiner Stelle getroffen ist.
actum ut supra