Band 52: Eintrag vom  22. März 1859 (Nr. 378)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Sicherheitsmaßnahmen an der Scheibenbahn und Instandsetzung des Scheibenhauses.

Die betreffende Commission, welche sich mit Prüfung der Eingabe des Vorstandes der Scheibenschützen-Gesellschaft um Bewilligung von Kosten für die an der Scheibenbahn vorzunehmenden Sicherheits-

[Nächste Seite] bauten und die Instandsetzung des Scheibenhauses befaßt hat, erstattete wie folgt Bericht:

DieGesellschaft stellt vor wie sie die Ausführung der Arbeiten nach Maßgabe des stadträthlichen Beschlusses vom 23. August vorigen Jahres nicht herbeizuführen im Stande sei, die sie die Hälfte der sämmtlichen Kosten, welche sie darnach beitragen soll, unmöglich aufbringen könne. Sie macht den Vorschlag, daß statt der Einrichtung zweier Schießstände nur Einer und zwar für Glattbüchsen mit den nöthigen Sicherheits-Anlagen versehen werden, und daß die Stadt sich entschließen möge, a. die Kosten dieser Einrichtung mit ca. Th 300 - b. jene der um den Scheibenstand anzulegenden Gitterwand mit Th 150 - c. einen Zuschuß für die Instandsetzung des Scheibenhauses von Th 400 - zu bewilligen, wogegen die Gesellschaft die weiteren Kosten der Restauration des Scheibenhauses tragen würde, welche auf 500 Thlr anzunehmen sein dürften.

Die Gesellschaft motivirt ihren Antrag dahin, daß die Stadt darnach nur dasjenige zu zahlen haben wird, was sie bereits durch Beschluß vom 23. August vorigen Jahresbewilligt, während die Sicherstellung der Umgebung der Scheibenbahn, welche letztere der Gesellschaft für immer von der Stadt garantirt worden, doch lediglich Sache der letztere sei.

Nach gründlicher Erörterung des Gesuchs hat sich die Commission zu dem Vorschlage geeinigt daß die Stadtverordneten-Versammlung, um der genannten Gesellschaft ihr ferneres Wohlwollen zu bezwingen, für die angegebenen Zwecke eine in zwei Jahren zahlbare Summe von achthundertfünfzig Thlr unter der Bedingung votiren wolle, daß die Gesellschaft den Nachweis liefere, daß überhaupt für die Sicherheits-Anlagen und die Restauration des Scheibenhauses eine Summe von 1350 Thlr verwendet worden ist. Die Ausführung habe unter Leitung des Baumeisters Thomas zu geschehen, und es habe die Gesellschaft in der Folge statt der bisherigen Abgabe von 36 Thlr, eine Entschädigung von 50 Thlr an die Stadt jährlich zu entrichten, wogegen die Stadt die größeren Reparaturen des Scheibenhauses übernehme. Die kleinen Reparaturen, wozu nicht das Theeren des Daches gehören soll, sowie die Instandhaltung des Scheibenhauses [eingefügt… der Sicherheits-Vorkehrungen] bleiben

[Nächste Seite] bleiben zu Lasten der Gesellschaft.

Mit dem vorstehenden Antrage der Commission erklärte die Stadtverordneten-Versammlung sich einverstanden, indem dieselbe solchen zu ihrem Beschlusse erhob.

actum ut supra