Band 52: Eintrag vom  26. März 1860 (Nr. 594 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1. Neuwahl zweier Kreistags-Deputirten und zweier Stellvertreter.

Nachdem die Wahlperiode der beiden städtischen Kreistags- deputirten Michael Frings und Casper Thywissen und deren Stell- vertreter Dr. Sels und Dr. Hellersberg abgelaufen ist, waren heute die Gemeindeverwaltungsbeamten und Stadtverordneten zusammenberufen, um nach Vorschrift der Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Juli 1827. Der Allerhöchsten Cabinetsordner vom 5. April 1836 und des Regelements vom 22. Juni 1842 die Neuwahl zweier Kreistags-Deputirten und zweier Stellvertreter vorzunehmen.

Der vorsitzende Bürgermeister legte zunächst die bescheinigung vor, wornach die Einladung zu den heutigen Wahlen der Vorschrift gemäß vierzehn Tage vorher erfolgt ist, und ersucht dann die beiden jüngsten Stadtverordneten Heinrich Thywissen jr. und Bernard Nix sich dem Geschäfte des Einsammelns der Stimmzettel zu unterziehen, wornach zu den Wahlhandlungen übergegangen wurde.

Die Wahl des ersten Deputirten ergab das Resultat, daß von fünfzehn Stimmen auf den Stadtverordneten Michael Frings eilf, auf den Stadtverordneten Gerhard Schellens zwei und auf den Beigeordneten und Stadtverordneten Casper Thywissen ebenfalls zwei Stimmen gefallen waren. Der Stadtverordnete Michael Frings hat mithin die absolute Majorität erlangt.

Bei der Wahl des zweiten Deputirten fielen von fünfzehn Stimmen deren sieben auf den Beigeordneten und stadtverordneten Casper Thywissen, ebenfalls sieben auf den Stadtverordneten Gerhard Schellens und eine auf den Stadtverordneten Dr. Sels. Da von Keinem die absolute Majorität erreicht worden, so wurden diejenigen beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, nämlich die Herren Casper Thywissen und Gerhard Schellens auf eine engere Wahl gebracht, wobei von dreizehn Stimmen auf Casper Thywissen acht, und auf Gerhard Schellens fünf fielen, so daß ersterer die absolute Majorität erlangt hat. Die beiden Betheiligten haben bei der engeren Wahl nicht mitgestimmt.

Es fielen bei der Wahl des Stellvertreters für den ersten Deportirten von fünfzehn Stimmen, auf den Stadtverordneten

Dr Sels

[Nächste Seite] Dr. Sels acht, auf den Stadtverordneten Gerh. Schellens sechs Stimmen, und auf den Beigeordneten Ibels eine Stimme. Ersterer, Dr. Sels hat sonach die absolute Majorität erreicht.

Die Wahl des Stellvertreters für den zweiten Deputirten stellte das Ergebniß heraus, daß von fünfzehn Stimmen, deren fünf auf den Stadtverordneten Dr. Hellersberg, sechs auf den Stadtverordneten Gerh. Schellens und vier auf den Beigeordneten Ibels fielen. Eine absolute Majorität war von Keinem erreicht, und es wurden diejenigen beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, nämlich die Herren Schellens und Dr. Hellersberg auf eine engere Wahl gebracht, an welcher die beiden Genannten sich nicht betheiligten. Das Resultat war, daß von dreizehn Stimmen sieben auf Gerh. Schellens und sechs auf Dr. Hellersberg fielen, wornach Ersterer die absolute Majorität erlangt hat.

Endlich bescheinigte die Versammlung, daß die gewählten Personen vorschriftsmäßig seit länger als fünf Jahren in hiesiger Gemeinde mit einem Hause angesessen sind.

actum ut supra