Die Commission für Finanzwesen hat die von den Rendanten Rosellen gelegte Rechnung der Sparkasse pro 1859 geprüft, und dabei nachstehendes erläuternd zu bemerken gefunden:
[Nächste Seite]§ 1. Die Rechnung stimmt mit den Büchern und Belegen genau überein, wie dieselbe ebenfalls in calculo richtig befunden worden.
§ 2. Dieselbe liefert folgendes Resultat: 1. Einnahmen. Th. Sgr Pf a. Bestand .... 2653 - 10 - 4 b. Kapital-Einlagen ... 28099 - 6 - 1 c. Erstattete ausgeliehen Capitalien 1. von Privaten ... 21586 - 28 - 3 2. von der städtischen Leihanstalt 1700 - " - " d. Zinsen von ausgeliehenen Capitalien. 4107 - 6 - 4 e. Verschiedene unvorhergesehene Einnahmen ... 48 - 26 - 6 58195 - 17 - 6
2. Ausgabe. a. Verwaltungskassen (: eigentlich Gewinnst, welcher in die Leihhaus-Kasse fließt -) .... 1226 - 1 - 3 b. Zinsen von Capitalien ... 2862 - 17 - 1 c. Abgelegte und angelegte Capitalien. 1. Rückzahlungen von Einlagen ... 26915 - 25 - 5 2. Rentbare Anlegung von Capitalien .. 24114 - 25 - " 3. Zum Betrieb der Leihanstalt ... 2000 - " - " d. verschiedene unvorhergesehene Ausgabe ... 52 - 14 - 6 56571 - 23 - 3 Die Ausgabe gegen die Einnahme verglichen, ergibt einen Bestand von 1623 Thlr. 24 Sgr. 3 Pf.
§ 3. Th Sgr Pf Die Sparkasse hat an Forderungen ausstehen ..88032 - 3 - 7 dieselbe verschuldet dagegen ... 89655 - 27 - 10 so daß sie ... 1623 - 24 - 3 mehr schuldet als sie zu fordern hat. Durch den Baarbestand von gleicher Summe wird diese Mehrschuld ausgeglichen, und es sind sich mithin Activa und Passiva gleich.
Höherer Vorschrift gemäß ist der erzielte Zinsengewinnst ad 1226 Thlr. 1 Sgr 3 Pf - 36 Thlr 1 Sgr 9 Pf mehr als pro 1858 - an die Leihanstalt abgegeben werden.
Die Sparkassen-Rechnung wurde demnach auf den Antrag
[Nächste Seite] der Commission festgestellt und darüber die Decharge ertheilt.actum ut supra