Der Antrag des Kaufmannes Herrn Dürselen um Erstattung der Hälfte der Lichterkosten wird abgelehnt, dagegen wird beschlossen, auf betreffenden Erftgebühren zu verzichten.
Gleichzeitig wird mitgetheilt, daß der Unternehmer Franz Deihs wegen des niedrigen Wasserstandes nicht mehr baggern könne und wird beschlossen durch Schleifen mit Ketten einen Versuch zu machen.
Die Baggerarbeiten im Freihafen werden an die Baucommission verwiesen.
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