Band 56: Eintrag vom  29. Juli 1872 (Nr. 552 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4/ Erftzweigbahn und Revisionsschuppen

Nach längeren Verhandlungen der beiden stadträthlichen Commissionen über das Project einer Erftzweigbahn wird über das Endresultat derselben referirt und wonach die Commissionen folgende Vorschläge machen:

1/ Vorbedingung für die Verbindung des Erftkanals und der Eisenbahn ver- mittelst einer Zweigbahn sei, daß die Strecke von der Mündung des Kanals bis in die Mitte des Rheins nicht versande und stets offen gehalten werde, in dem ohne eine solche Offenhaltung der Schiffahrtsverkehr im Kanal sehr beeinträchtigt werde und die Zweigbahn damit ihren Werth verlöre. Da auf den dieserhalb bei der Königlichen Regierung gestellten Antrag eine Entscheidung noch nicht erfolgt sei, so empfehle es sich vorab die Königliche Regierung zu bitten, bezüglich der Frage der Offenhaltung der Erft- mündung eine Entscheidung der zuständigen Behörden herbeizuführen.

2/ Sei die Offenhaltung sicher gestellt, so könne nicht verkannt werden, daß die Errichtung der Zweigbahn den Erftverkehr voraussichtlich sehr heben und es daher Seitens der Stadt gerechtfertigt sein werde, für die Ver- wirklichung dieses Projects ein namhaftes Opfer zu bringen. Allein auch die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft habe von der Zweigbahn Vortheile zu erwarten und zwar noch größere als die Stadt, in dem durch die Zweigbahn bedeutend mehr Güter auf die Hauptbahn geleitet werden. - Es sei daher das von der Eisenbahngesellschaft durch den BauinspectorKricheldorff gestellte Ansinnen, die Stadt solle die Kosten der Zweigbahn allein tragen, ein unbilliges und empfehle es sich um so mehr die Vermittelung der Königlichen Regierung in dieser Angelegenheit anzurufen, da die Königliche Regierung ihre Bereitwilligkeit zur Vermittelung in der Verfügung vom

[Nächste Seite] 16. October vorigen Jahres I III. 2251 zu erkennen gegeben habe. Ueber die Höhe des von der Stadt zu leistenden Zuschusses könne eine besondere Vereinbarung stattfinden, sobald feststehe, daß die Eisenbahngesellschaft die Zweigbahn nebst der zum Verladen der Güter erforderlichen Krahnen, der gleichzeitig auch zum Niederlegen der Schiffsmaste zu benutzen, und den im steuerlichn Interesse nothwendigen Revisionsschuppen auf ihre Kosten bauen wolle. Die Stadtverordneten-Versammlung schloß sich diesen Vorschlägen an und faßte den Beschluß in diesem Sinne an die Königliche Regierung zu berichten.

a. u. s.