Band 56: Eintrag vom  29. Juli 1872 (Nr. 551 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3/ Verlegung des Kirchhofes

Mitgetheilt wird die Verfügung Königlicher Regierung vom 20. Juli curant No. 3418, wonach dieselbe eine bestimmte Erklärung der städtischen Vertretung über die Gründe verlangt, aus welcher sie von dem bisherigen Plane, den katholischen Begräbnisplatz auf ein Grundstück vor dem Zollthore zu verlegen zurückgetreten, und sich nunmehr für ein Grundstück an der Büttger-Chaussee entschieden habe, welches weiter entfernt sei. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt hierauf, daß die Gründe, welche zu dem Beschlusse vom 15. April curant geführt haben folgende sind:

1/ Ist das Grundstück vor dem Zollthore für den Begräbnisplatz nicht mehr günstig gelegen, weil in der Nähe desselben auch schon viel angebaut worden ist, und noch fortwährend Bauausführungen in der Nähe zu erwarten sind so daß, wenn diese Stelle beibehalten würde eine abermalige Verlegung des Kirch- hofes in einigen Jahrzehnten in Aussicht stände.

2/ Vermöge seiner Bodenbeschaffenheit und Lage ist das Grundstück vor dem Zollthore weit werthvoller und mindestens doppelt so viel werth als das in Aussicht genommene Grundstück nach Büttgen.

3/ Wegen der immer größeren Ausdehnung der Stadt nach der Eisenbahn hin und über dieselbe hinaus wird in einigen Jahren das neu gewählte Grundstück an der Büttger-Chaussee ziemlich dem Mittelpunkte der Stadt entsprechen und im allgemeinen mit Rücksicht auf die stärkere Bevölkerung in den nörd- lichen Stadttheile besser gelegen sein als das Grundstück vor dem Zollthore.

4/ Wird das neu bestimmte Grundstück sowohl von dem Mittelpunkt der Stadt als auch von der Eisenbahnseite aber bequem zu erreichen sein.

Die Stadtverordneten-Versammlung erkennt nach den bisherigen Erfahrungen

[Nächste Seite] und angesichts des bedeutenden industriellen Fortschritts der Stadt, daß über einige Jahre eine zu weite Entfernung des mit Einstimmigkeit ausgewählten neuen Begräbnißplatzes von der Stadt nicht zu beklagen sein wird, gleichzeitig aber auch, daß der gewählte Platz auf viele Jahrhunderte den Bedürfnissen genügt.

a. u. s.