Nach Kenntnißnahme von der Landräthlichen Verfügung vom 30. Juli cu rant wegen der in der Zeit vom 30. Augustbis 4. September zu erwartenden Einquar- tirung erklärt sich Stadtrath damit einverstanden, daß die Verpflegung der einzuquartirenden Truppen gegen die bestimmungsmäßige Vergütung Seitens der Quartierträger erfolgt.
a. u. s.