Der Vorstand der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zu Bremen ist um einen jährlichen Beitrag für die Zwecke der Gesellschaft ein-
[Nächste Seite] gekommen und bewilligt die Versammlung einen jährlichen Beitrag von zehn Thalern vorbehaltlich des jederzeitigen Wiederrufs.a. u. s.