Band 56: Eintrag vom  19. Juni 1871 (Nr. 181)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4/ Neubildung der Armen- und Hospital-Verwaltung

Der Bürgermeister theilt die Landräthliche Verfügung vom

[Nächste Seite] 1. Juni 1871 wegen Einführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni vorigen Jahres und des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 8. März des Jahres mit, und beschließt die Versammlung gemäß § 3 des zuletzt allegirten Gesetzes zur Verwaltung des Armen- und Hospital-Vermögens und der öffentlichen Armenpflege eine Deputation aus 12 Mitgliedern von denen 2 aus der Stadtverordneten-Versammlung und 10 aus der übrigen Bürgerschaft zu nehmen sind, zu wählen. Diese Wahl soll in der nächsten Sitzung stattfinden.

a. u. s.